4.0 Organisatorische Strukturen

4.1 Verwaltung

Die Bahá'í Religion kennt kein Priestertum. Der Glaube stützt sich auf ein System örtlicher, nationaler und internationaler Verwaltungsgremien, welches von Bahá'u'lláh begründet wurde.
Die Angelegenheiten einer örtlichen Bahá'í Gemeinde werden von einem neunköpfigen Lokalen Geistigen Rat verwaltet, der jährlich von den Gläubigen gewählt wird. Von Delegierten wird jährlich ein ebenfalls ein aus neun Mitgliedern bestehendes Gremium, der Nationale Geistige Rat gewählt.

4.2 Häuser der Andacht

In den Häusern der Andacht wird aus den heiligen Schriften der verschiedenen Religionen gelesen, nicht nur aus den Worten Bahá'u'lláhs. Die Architektur der Häuser der Andacht ist sehr unterschiedlich. Zwei Merkmale sind jedoch allen gemein: Eine zentrale Kuppel und neun Eingänge. Die Tore nach allen Seiten symbolisieren die neun Weltreligionen.

5.0 Glaubensinhalte und Regeln

5.1 Heilige Schriften

Alle Heiligen Schriften (z.B. Die Bibel, Der Koran) der großen Weltreligionen werden in der Bahá'í Religion als solche anerkannt. Die Grundlage des Glaubens liefern jedoch die Schriften des Bábs und Bahá'u'lláhs. Die wichtigsten sind:
· Das Heiligste Buch (Kitab al-Aqdas), das Hauptwerk Bahá'u'lláhs, das Gesetze und die Charta seiner neuen Weltordnung enthält.
· Das Buch der Gewissheit (Kitabi Iqan)
· Der Bayán, das Hauptwerk des Báb

Zu den Heiligen Schriften der Bahá'í zählen weiters noch die Worte und Erläuterungen Abdu'l-Bahás zu den Schriften Bahá'u'lláhs.

5.2 Fastenzeit

Ein Brauch, der vermutlich im islamischen Ramadan wurzelt, ist der Fastenmonat. Der letzte Monat des Bahá'í-Jahres ist der Monat des Fastens (2. - 20. März). Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang enthält man sich von Speise und Trank. Das Fasten soll die Gläubigen daran erinnern, nicht selbstsüchtig zu sein bzw. immer nur seinen eigenen Wünschen zu folgen, sondern sich dem Willen Gottes unterzuordnen.

5.3 Neunzehntagefest

Alle neunzehn Tage kommt die Bahá'í Gemeinde zusammen, um das Neunzehntagefest zu begehen. Dieses besteht aus drei Teilen:
· Einer Andacht, in der aus den heiligen Schriften gelesen und gebetet wird.
· Einer Beratung der Gemeindeangelegenheiten, in welcher die Gläubigen Gelegenheit haben, dem geistigen Rat der Gemeinde Vorschläge zu unterbreiten.
· Einem geselligen Beisammensein, das der sozialen Festigung der Gemeinde dient.

5.4 Aufnahme in die Gemeinschaft

Eine Taufe gibt es im Bahá'í Glauben nicht. Bahá'í Kinder werden sowohl über den eigenen Glauben als auch über andere Religionen unterrichtet. Mit 15 Jahren steht es ihnen frei, sich selbstständig für eine Religion zu entscheiden.

5.5 Heirat und Ehe

Zu einer Eheschließung ist die Zustimmung aller lebenden Elternteile erforderlich. Dadurch soll die Familienverbundenheit gewährleistet werden. Die Trauung selbst wird sehr schlicht gehalten und wird von den örtlichen Geistigen Räten durchgeführt.
Die Ehe selbst nimmt im Bahá'í Glauben eine hohe Stellung ein. Scheidung ist möglich, soll aber nur als seltene Ausnahme betrachtet werden. Bahá'í können sich nach einem Jahr Trennung (»Jahr der Geduld«) scheiden lassen. Geschiedene dürfen wieder heiraten und verlieren keine religiösen Rechte.

5.6 Leben nach dem Tod

Die Seele des Menschen ist eine geistige Wirklichkeit und bleibt auch nach dem Tod des Körpers bestehen. Sie ist unsterblich, immateriell, individuell und entwicklungsfähig. Nach dem Tod des Körpers nimmt sie ihren Weg, um in die Nähe Gottes zu gelangen. Das irdische Leben wird als eine Vorbereitung auf das Leben nach dem Tod gesehen. Diese Vorbereitung geschieht durch Erkenntnis und Liebe Gottes, gute Taten und Reinheit des Herzens.

5.7 Verbote

Wie in jeder Religion gibt es auch im Bahá'í Glauben gewisse Verbote, die von den Gläubigen eingehalten werden müssen. Verboten sind:
· Beichte: Ein Sündenbekenntnis eines Menschen vor einem anderen gilt als Entwürdigung.
· Askese: Das rechte Maß wird auch durch Askese und Selbstkasteiung verletzt, denn die wohltuenden Dinge sind den Menschen von ihrem fürsorglichen Schöpfer zu ihrer Freude bereitgestellt worden.
· Alkohol, Rauschgifte bzw. Drogen
· Parteizugehörigkeit: Bahá'í dürfen Posten in der Staatsverwaltung bekleiden. Es ist jedoch nicht erlaubt, Mitglied einer politischen Partei zu sein.
· Feuerbestattungen wird als unnatürlich abgelehnt
· Glücksspiel
· Bettelei
· Mönchstum

5.8 Heilige Stätten

In der Bahá'í Religion gibt es drei Stätten, die von den Gläubigen als heilig verehrt werden. Sie befinden sich alle in Israel. In Haifa befinden sich mehrere Heiligtümer der Bahá'í Religion: Am Hang des Berges Karmel, befindet sich das internationale Bahá'í Weltzentrum. Dort befindet sich ebenfalls das Bahá'í-Archivgebäude, welches neben heiligen Schriften das einzige Foto von Bahá'u'lláh und ein Bild des Báb beherbergt. Auch der Sitz des »Universalen Hauses der Gerechtigkeit« ist in Haifa. Akka ist jene Stadt, in welcher Bahá'u'lláh fünf Jahre in Gefangenschaft lebte. Dort verfasste er das Allerheiligste Buch. Bahji, die letzte Ruhestätte Bahá'u'lláhs ist für die Bahá'í der heiligste Platz der Welt.

Nina Gruscher (4AKO, J�nner 2004)

Für nähere Infos vgl. die Website der Bahai in Österreich.

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