4.0 Organisatorische Strukturen
4.1 Verwaltung
Die Bahá'í Religion kennt kein Priestertum. Der Glaube
stützt sich auf ein System örtlicher, nationaler und internationaler
Verwaltungsgremien, welches von Bahá'u'lláh begründet
wurde.
Die Angelegenheiten einer örtlichen Bahá'í Gemeinde
werden von einem neunköpfigen Lokalen Geistigen Rat verwaltet,
der jährlich von den Gläubigen gewählt wird.
Von Delegierten wird jährlich ein ebenfalls ein aus neun Mitgliedern
bestehendes Gremium, der Nationale Geistige Rat gewählt.
4.2 Häuser der Andacht
In den Häusern der Andacht wird aus den heiligen Schriften
der verschiedenen Religionen gelesen, nicht nur aus den Worten Bahá'u'lláhs.
Die Architektur der Häuser der Andacht ist sehr unterschiedlich.
Zwei Merkmale sind jedoch allen gemein: Eine zentrale Kuppel und
neun Eingänge. Die Tore nach allen Seiten symbolisieren die
neun Weltreligionen.
5.0 Glaubensinhalte und Regeln
5.1 Heilige Schriften
Alle Heiligen Schriften (z.B. Die Bibel, Der Koran) der großen
Weltreligionen werden in der Bahá'í Religion als solche
anerkannt. Die Grundlage des Glaubens liefern jedoch die Schriften
des Bábs und Bahá'u'lláhs. Die wichtigsten
sind:
· Das Heiligste Buch (Kitab al-Aqdas), das Hauptwerk
Bahá'u'lláhs, das Gesetze und die Charta seiner neuen
Weltordnung enthält.
· Das Buch der Gewissheit (Kitabi Iqan)
· Der Bayán, das Hauptwerk des Báb
Zu den Heiligen Schriften der Bahá'í zählen weiters
noch die Worte und Erläuterungen Abdu'l-Bahás zu den
Schriften Bahá'u'lláhs.
5.2 Fastenzeit
Ein Brauch, der vermutlich im islamischen Ramadan wurzelt, ist der
Fastenmonat. Der letzte Monat des Bahá'í-Jahres ist
der Monat des Fastens (2. - 20. März). Zwischen Sonnenaufgang
und Sonnenuntergang enthält man sich von Speise und Trank.
Das Fasten soll die Gläubigen daran erinnern, nicht selbstsüchtig
zu sein bzw. immer nur seinen eigenen Wünschen zu folgen, sondern
sich dem Willen Gottes unterzuordnen.
5.3 Neunzehntagefest
Alle neunzehn Tage kommt die Bahá'í Gemeinde zusammen,
um das Neunzehntagefest zu begehen. Dieses besteht aus drei Teilen:
· Einer Andacht, in der aus den heiligen Schriften gelesen und gebetet
wird.
· Einer Beratung der Gemeindeangelegenheiten, in welcher die Gläubigen
Gelegenheit haben, dem geistigen Rat der Gemeinde Vorschläge
zu unterbreiten.
· Einem geselligen Beisammensein, das der sozialen Festigung der
Gemeinde dient.
5.4 Aufnahme in die Gemeinschaft
Eine Taufe gibt es im Bahá'í Glauben nicht. Bahá'í
Kinder werden sowohl über den eigenen Glauben als auch über
andere Religionen unterrichtet. Mit 15 Jahren steht es ihnen frei,
sich selbstständig für eine Religion zu entscheiden.
5.5 Heirat und Ehe
Zu einer Eheschließung ist die Zustimmung aller lebenden Elternteile
erforderlich. Dadurch soll die Familienverbundenheit gewährleistet
werden. Die Trauung selbst wird sehr schlicht gehalten und wird
von den örtlichen Geistigen Räten durchgeführt.
Die Ehe selbst nimmt im Bahá'í Glauben eine hohe Stellung
ein. Scheidung ist möglich, soll aber nur als seltene Ausnahme
betrachtet werden. Bahá'í können sich nach einem
Jahr Trennung (»Jahr der Geduld«) scheiden lassen. Geschiedene
dürfen wieder heiraten und verlieren keine religiösen
Rechte.
5.6 Leben nach dem Tod
Die Seele des Menschen ist eine geistige Wirklichkeit und bleibt
auch nach dem Tod des Körpers bestehen. Sie ist unsterblich,
immateriell, individuell und entwicklungsfähig. Nach dem Tod
des Körpers nimmt sie ihren Weg, um in die Nähe Gottes
zu gelangen. Das irdische Leben wird als eine Vorbereitung auf das
Leben nach dem Tod gesehen. Diese Vorbereitung geschieht durch Erkenntnis
und Liebe Gottes, gute Taten und Reinheit des Herzens.
5.7 Verbote
Wie in jeder Religion gibt es auch im Bahá'í Glauben
gewisse Verbote, die von den Gläubigen eingehalten werden müssen.
Verboten sind:
· Beichte: Ein Sündenbekenntnis eines Menschen vor einem anderen
gilt als Entwürdigung.
· Askese: Das rechte Maß wird auch durch Askese und Selbstkasteiung
verletzt, denn die wohltuenden Dinge sind den Menschen von ihrem
fürsorglichen Schöpfer zu ihrer Freude bereitgestellt
worden.
· Alkohol, Rauschgifte bzw. Drogen
· Parteizugehörigkeit: Bahá'í dürfen Posten
in der Staatsverwaltung bekleiden. Es ist jedoch nicht erlaubt,
Mitglied einer politischen Partei zu sein.
· Feuerbestattungen wird als unnatürlich abgelehnt
· Glücksspiel
· Bettelei
· Mönchstum
5.8 Heilige Stätten
In der Bahá'í Religion gibt es drei Stätten,
die von den Gläubigen als heilig verehrt werden. Sie befinden
sich alle in Israel. In Haifa befinden sich mehrere Heiligtümer der Bahá'í
Religion: Am Hang des Berges Karmel, befindet sich das internationale Bahá'í
Weltzentrum. Dort befindet sich ebenfalls das Bahá'í-Archivgebäude,
welches neben heiligen Schriften das einzige Foto von Bahá'u'lláh
und ein Bild des Báb beherbergt. Auch der Sitz des »Universalen
Hauses der Gerechtigkeit« ist in Haifa. Akka ist jene Stadt, in welcher Bahá'u'lláh fünf
Jahre in Gefangenschaft lebte. Dort verfasste er das Allerheiligste
Buch. Bahji, die letzte Ruhestätte Bahá'u'lláhs ist
für die Bahá'í der heiligste Platz der Welt.
Nina Gruscher (4AKO, J�nner 2004)
Für nähere Infos vgl. die Website
der Bahai in Österreich.
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