Kirchenbeitrag - Die Kirche und das
liebe Geld
1.0 Vorwort
Die Projektgruppe besteht aus zwei Schülern des Aufbaulehrganges
der BHAK WIEN 10. Um den Erfolg beim Namen zu nennen: Michael Böck
und Stefan Girsch. Zusammen haben wir uns in den Kopf gesetzt, einen
Artikel über den Kirchenbeitrag zu verfassen. Ausschlaggebend
war das Unterrichtsfach Religion, welches Herr Professor Aichinger
leitet. Wir wollten das Thema »Kirchenbeitrag« in mehrere
Bereiche aufteilen, um nähere Informationen zu erhalten. Viele
sind sich nicht bewusst, wie und woraus sich der Kirchenbeitrag zusammensetzt.
Deshalb möchten wir die Chance nützen, über dieses
Thema zu informieren. Wir wünschen viel Spaß mit unserer
kleinen Lektüre und hoffen, dass ein wenig über den Kirchenbeitrag
aufklären zu können.
2.0 Ein Blick zurück in die Geschichte
Nach staatlichem Recht hatte die Kirche schon im 19. Jahrhundert
die Möglichkeit, Kirchenbeiträge einzuheben. Sie machte
davon keinen Gebrauch. Vor 1939 wurde die katholische Kirche Österreichs
weitgehend aus dem »Religionsfonds« (Erträge des
von Kaiser Joseph II eingezogenen Kirchenvermögens) und durch
staatliche Zahlungen finanziert. 1939 wurde der Kirche diese Möglichkeit
genommen. Als Ersatz wurde von den damals Herrschenden die Einhebung
eines Kirchenbeitrages gewährt – laut Gesprächsprotokollen
in der Hoffnung, die Katholiken würden daraufhin scharenweise
ihre Kirche verlassen.
Nach dem Krieg war die Republik Österreich nicht in der Lage,
den »Religionsfonds« und die alte Kirchenfinanzierung
wiederherzustellen. Außerdem war aufgrund gesellschaftlicher
Entwicklungen ein Zurück zu den alten Zuständen nicht
mehr sinnvoll.
Das Kirchenbeitragssystem wurde grundsätzlich belassen, aber
mehrmals verbessert, modernisiert und angepasst. Im Vermögensvertrag
vom 23. Juli 1960 zwischen Kirche und dem Staat Österreich
wurde vereinbart, dass die Kirche auch weiterhin Ihre Beiträge
einheben und über sie frei verfügen kann.
2.1 Wer zahlt Kirchenbeitrag?
Kirchenbeitrag zahlt jeder Katholik, der in der Diözese seinen
Hauptwohnsitz hat und großjährig ist. Er muss über
ein Einkommen oder Vermögen verfügen oder es muss eine
andere Beitragsgrundlage vorhanden sein. Die erste Beitragsvorschreibung
erfolgt für jenes Kalenderjahr, das dem 19. Geburtstag folgt.
Als Grundlage für den Kirchenbeitrag gelten das Kirchenbeitragsgesetz
mit der Kirchenbeitragsverordnung von 1939. Diese wurden im Jahr
1945 in die geltende Rechtsordnung übernommen. Hinzu kommt
die aktuellen Kirchenbeitragsordnungen der einzelnen Diözesen.
2.1.1 Welche Zeiten sind beitragsfrei?
· Studium ohne Nebeneinkommen
· ordentlicher Präsenzdienst
· Zivildienst
· Bezug des Notstandgeldes
· Arbeitslosigkeit
· Lehrzeit
· Haushalt (ohne Einkommen)
2.1.2 Was ist beitragspflichtig?
Der Kirchenbeitrag wird vom Einkommen oder Vermögen berechnet.
Ist kein Einkommen oder Vermögen vorhanden, gelten andere Richtlinien.
Durch Ermäßigungen wird den individuellen Situationen
Rechnung getragen.
· Einkommen (Lohn, Gehalt, Pension)
· Vermögen
· der »angemessene Lebensunterhalt«
· der »Verbrauch«
· Ermäßigungen
3.0 Alternativen zum Kirchenbeitrag
Derzeit werden die Kirchenbeiträge als Pflichtbeiträge
vorgeschrieben. Diese Form ermöglicht es den Verantwortlichen,
mit festen Größen zu kalkulieren und die kontinuierliche
Arbeit zu sichern. Allein schon aus der Verantwortung den Mitarbeitern
gegenüber ist das wichtig, hat doch die Diözese Monat
für Monat 1.600 Mitarbeiter zu bezahlen. Vor diesem Hintergrund
sind auch alternative Formen zum derzeit geltenden System zu sehen:
3.1. Freiwillige Spenden
Sie haben den Nachteil, dass sie nicht einzuschätzen sind
und nicht kontinuierlich fließen. Sie sind nur schwer kalkulierbar
und würden die Kontinuität der Arbeit der Kirche und ihrer
Organisationen gefährden.
3.2. Eintritt für Kirchengänger
Damit wären die Leistungen und das Angebot der Kirche nicht
zu finanzieren. Die Kirche ist kein Verein. Um die Leistungen und
Aufgaben der Kirche so zu bewältigen, wie das zur Zeit der
Fall ist, müsste man von den Kirchengängern (zusätzlich
zur sonntäglichen Sammlung) noch € 2,18 Eintritt verlangen.
Eine Familie mit zwei Kindern müsste also € 8,72 aufwenden.
Will diese Familie jeden Sonn- und Feiertag den Gottesdienst besuchen,
ergibt sich ein Jahresbetrag von
€ 453,48, unabhängig
von der Einkommenssituation. Viele, die möchten, könnten
sich regelmäßige Kirchenbesuche nicht mehr leisten.
3.3. Kultursteuer statt Kirchenbeitrag
In Italien wird die Kirche über die sogenannte Kultursteuer
finanziert. 0,8% seiner Lohn- oder Einkommensteuer - sie wird vom
Staat einkassiert - kann der italienische Steuerzahler entweder
einer bestimmten Kirche, einer Sozialeinrichtung oder dem Staat
widmen. Berechnungen haben ergeben, dass die Kultursteuer in Österreich
zwischen 4% und 6% der Einkommensteuer betragen müsste, um
die jetzigen Kirchenbeitragseinnahmen zu erreichen.
3.4. Finanzierung durch den Staat
Ein System, in dem der Staat die Kirche finanziell »aushält«,
weist in die Vergangenheit und nicht in die Zukunft. Staat und Kirche
müssen um der Menschen willen zusammenarbeiten, aber sie sollen
voneinander unabhängig sein. Niemand soll den anderen zu bevormunden
versuchen. Die Einhebung kirchlicher Finanzmittel durch den Staat
würde Abhängigkeiten schaffen, die in Österreich
garantierte Eigenständigkeit der Kirche wäre gefährdet.
3.5. Kirchensteuereinhebung durch den Staat
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchensteuer vom Staat
eingezogen. Die Kirche erspart sich zwar den Apparat zur Einhebung,
ein Kontakt zu den Beitragszahlern ist aber nicht gegeben. Härtefälle,
menschliche Schicksalsschläge, finanzielle Belastungen finden
kaum Berücksichtigung.
3.6. Bezahlung des Klerus durch den Staat
In Belgien wird der Klerus der kath. Kirche durch den Staat bezahlt.
Alle sonstigen benötigten finanziellen Mittel werden durch
Spenden aufgebracht.
3.7. Pfarren heben den Kirchenbeitrag selbst ein
In manchen Kantonen der Schweiz heben die Pfarren(durch die jeweiligen
Arbeitgeber) die Kirchenbeiträge selbst ein und geben einen
Teil an die Diözese weiter. Zwischen den Pfarren gibt es keine
Ausgleich.
4.0 Wofür wird der Kirchenbeitrag verwendet?
Jede österreichische Diözese muss mit den Kirchenbeitragsgeldern,
die sie in ihrem Gebiet einhebt, bestimmte »Grundkosten«
der Seelsorge bestreiten. Dazu zählen die Gehaltszahlungen
an Priester und Angestellte, die Erhaltung und Pflege der kirchlichen
Gebäude, Zuschüsse und Unterstützungen für unterbemittelte
Pfarren und Einrichtungen wie Caritas, Lebensberatungsstellen, Telefonseelsorge,
Seminare, Bildungshäuser, Heime, Schulen, Kindergärten
usw. und auch ein gewisses Maß an Verwaltung ist notwendig.
Jede Diözese legt jährlich in der Öffentlichkeit
genau Rechenschaft über ihre Einnahmen und Ausgaben ab.
Lediglich 24 % der eingehobenen Kirchenbeiträge verbleiben
in unserer Gemeinde. Diese verbleibende Summe dient als Jahresbudget
welches in der jährlichen Gemeindevertretersitzung beschlossen
wird. Der Rest wird an den Oberkirchenrat weitergeleitet, der wiederum
davon die Gehälter der Pfarrer, Lehrer und Jugendwarte bezahlt.
Wie jede Firma oder jeder gewöhnliche Haushalt, hat auch die
Gemeinde Ausgaben für Versicherung, Heizung, Abgaben etc. Hinzu
kommen noch Aufwendungen für Instandhaltung von Kirche, Pfarrhaus,
Friedhof, Gemeindesaal, Büro, Kirchenmusik, Jugendarbeit etc.
Die Kirchenbeiträge ermöglichen es, alle diese erforderlichen
Fixkosten und sonstige Ausgaben zu bestreiten.
5.0 Festlegung des Kirchenbeitrages
Christsein ist keine Privatsache, sondern verlangt Solidarität
mit der Kirche und ihren Aufgaben. Es ist daher fair, die »Grundkosten«
der Seelsorge gemeinsam zu tragen. Von niemandem darf dabei etwas
Unzumutbares verlangt werden, aber es soll sich auch niemand vor
dieser Pflicht »drücken«. Die Bezahlung der »Grundkosten«
der Seelsorge soll sozial-gerecht auf alle verteilt werden und kann
nicht dem Gutdünken des einzelnen überlassen werden. Die
Ermittlung eines wirklich angemessenen Kirchenbeitrags gelingt dann
am besten, wenn sowohl das Einkommen als auch eventuelle finanzielle
Belastungen offengelegt werden. In jedem Fall beträgt der Kirchenbeitrag
immer weniger als 1 % des Jahres-Bruttoeinkommens.
6.0 Finanzierung der Kirchen in Österreich
Die Finanzierung der Kirche teilt sich in folgende Möglichkeiten:
6.1 Kirchenhoheitliche Einnahmen
· Der Kirchenbeitrag
· Gebühren und Beiträge, z.B. Gebühren für Verwaltungsakte
6.2 Widmungswirtschaftliche Einnahmen
· Sammlungen (Kollekten)
· Spontane Spenden
6.3 Einnahmen aus öffentlichen Kassen
· Direkte Staatsleistungen
· Indirekte Staatsleistungen
6.4 Einnahmen der Kirche als Trägerin von Privatrechten
· Erträgnisse aus Stammvermögen, sowie Haus- und Grundbesitz
· Erträge aus nutzbaren Rechten
· Einnahmen aus Gewerbe und Kostenbeiträgen wie Flohmärkten,
Pfarrfesten oder Weihnachtsbazaren
· Stiftungen
7.0 Wir über uns - Personenbeschreibung
7.1 Böck Michael
Michael Böck erblickte am 21. Dezember 1983 in Wien das Licht
der Welt. Genauer gesagt in Ottakring. Mit 2 Jahren zogen er und
seine Familie nach Absdorf (NÖ), wo er bis heute noch wohnt.
Bereits in der Volksschule entdeckte er seine Leidenschaft für
den Fußball. Bis heute lebt er dieses Hobby sowohl aktiv als
auch passiv aus. Ein paar Jahre später packte ihn die Lust
am Tennis und so begann er diesen Sport auszuüben. Zu seinen
Stärken zählt auch der Teamgeist. So liegt es natürlich
nicht fern, dass er in einer Tennismannschaft spielt. In der Volksschule
Absdorf zählte er noch zu den Besten, worauf er dann das Bundesrealgymnasium
Krems aufsuchte, wo er noch immer Spaß am Lernen hatte. Nach
4 Jahren Unterstufe im BRG ging es dann für ihn nach Tulln
in die Handelsakademie. Nach 2 Jahren wechselte er in die Handelsschule,
welche ebenfalls in Tulln ihren Sitz hat. Nach einem mustergültigen
Abschluss dieser Schule, zog es ihn nach Wien, in den Aufbaulehrgang,
wo er bereits 2 Jahre absolviert hat.
Stefan über Michael:
Michael ist ein Schulkollege und zugleich ein guter Freund, auf
den man sich immer verlassen kann.
Er ist zielstrebig und sehr ehrgeizig. Motto: »Mit halber
Kraft zu ganzem Erfolg!«
7.2 Girsch Stefan
Stefan Girsch erblickte am 11. November 1983 in Mistelbach das
Licht der Welt. Er wohnt mit seiner Familie seit 19 Jahren in einem
kleinen Dorf, namens Altlichtenwarth. Er besuchte die Volks- und
Hauptschule in Mistelbach. Weiters absolvierte er die Handelsschule,
ebenfalls in Mistelbach, mit gutem Erfolg. Danach schlug er den
selben Weg wie sein Kollege Michael ein. Der Aufbaulehrgang kennt
ihn nun seit mehr als 2 Jahren. In seiner Freizeit geht er seinen
Hobbies nach. Als Kapitän der Fußballmannschaft Altlichtenwarth,
gilt er in seiner Klasse als Teamspieler. Er kann sich problemlos
in eine Gruppe integrieren.
Michael über Stefan:
Es war für mich eine Ehre mit Stefan in einem Team zu sein.
Wir konnten beide unserer Kreativität freien Lauf lassen und
uns frei entfalten. Es war von Anfang an klar, dass wir beide ein
Team bilden würden. Motto: »Mit Ruhe und Gemütlichkeit
zum Erfolg!«
Michael Böck, Stefan Girsch (Juni 2003, 2AL)
Quelle: Informationsangebote der
Diözese Linz.
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