› Kirchenbeitrag - Die Kirche und das liebe Geld

1.0 Vorwort

Die Projektgruppe besteht aus zwei Schülern des Aufbaulehrganges der BHAK WIEN 10. Um den Erfolg beim Namen zu nennen: Michael Böck und Stefan Girsch. Zusammen haben wir uns in den Kopf gesetzt, einen Artikel über den Kirchenbeitrag zu verfassen. Ausschlaggebend war das Unterrichtsfach Religion, welches Herr Professor Aichinger leitet. Wir wollten das Thema »Kirchenbeitrag« in mehrere Bereiche aufteilen, um nähere Informationen zu erhalten. Viele sind sich nicht bewusst, wie und woraus sich der Kirchenbeitrag zusammensetzt. Deshalb möchten wir die Chance nützen, über dieses Thema zu informieren. Wir wünschen viel Spaß mit unserer kleinen Lektüre und hoffen, dass ein wenig über den Kirchenbeitrag aufklären zu können.

2.0 Ein Blick zurück in die Geschichte

Nach staatlichem Recht hatte die Kirche schon im 19. Jahrhundert die Möglichkeit, Kirchenbeiträge einzuheben. Sie machte davon keinen Gebrauch. Vor 1939 wurde die katholische Kirche Österreichs weitgehend aus dem »Religionsfonds« (Erträge des von Kaiser Joseph II eingezogenen Kirchenvermögens) und durch staatliche Zahlungen finanziert. 1939 wurde der Kirche diese Möglichkeit genommen. Als Ersatz wurde von den damals Herrschenden die Einhebung eines Kirchenbeitrages gewährt – laut Gesprächsprotokollen in der Hoffnung, die Katholiken würden daraufhin scharenweise ihre Kirche verlassen.

Nach dem Krieg war die Republik Österreich nicht in der Lage, den »Religionsfonds« und die alte Kirchenfinanzierung wiederherzustellen. Außerdem war aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen ein Zurück zu den alten Zuständen nicht mehr sinnvoll.

Das Kirchenbeitragssystem wurde grundsätzlich belassen, aber mehrmals verbessert, modernisiert und angepasst. Im Vermögensvertrag vom 23. Juli 1960 zwischen Kirche und dem Staat Österreich wurde vereinbart, dass die Kirche auch weiterhin Ihre Beiträge einheben und über sie frei verfügen kann.

2.1 Wer zahlt Kirchenbeitrag?

Kirchenbeitrag zahlt jeder Katholik, der in der Diözese seinen Hauptwohnsitz hat und großjährig ist. Er muss über ein Einkommen oder Vermögen verfügen oder es muss eine andere Beitragsgrundlage vorhanden sein. Die erste Beitragsvorschreibung erfolgt für jenes Kalenderjahr, das dem 19. Geburtstag folgt. Als Grundlage für den Kirchenbeitrag gelten das Kirchenbeitragsgesetz mit der Kirchenbeitragsverordnung von 1939. Diese wurden im Jahr 1945 in die geltende Rechtsordnung übernommen. Hinzu kommt die aktuellen Kirchenbeitragsordnungen der einzelnen Diözesen.

2.1.1 Welche Zeiten sind beitragsfrei?

· Studium ohne Nebeneinkommen
· ordentlicher Präsenzdienst
· Zivildienst
· Bezug des Notstandgeldes
· Arbeitslosigkeit
· Lehrzeit
· Haushalt (ohne Einkommen)

2.1.2 Was ist beitragspflichtig?

Der Kirchenbeitrag wird vom Einkommen oder Vermögen berechnet. Ist kein Einkommen oder Vermögen vorhanden, gelten andere Richtlinien. Durch Ermäßigungen wird den individuellen Situationen Rechnung getragen.
· Einkommen (Lohn, Gehalt, Pension)
· Vermögen
· der »angemessene Lebensunterhalt«
· der »Verbrauch«
· Ermäßigungen

3.0 Alternativen zum Kirchenbeitrag

Derzeit werden die Kirchenbeiträge als Pflichtbeiträge vorgeschrieben. Diese Form ermöglicht es den Verantwortlichen, mit festen Größen zu kalkulieren und die kontinuierliche Arbeit zu sichern. Allein schon aus der Verantwortung den Mitarbeitern gegenüber ist das wichtig, hat doch die Diözese Monat für Monat 1.600 Mitarbeiter zu bezahlen. Vor diesem Hintergrund sind auch alternative Formen zum derzeit geltenden System zu sehen:

3.1. Freiwillige Spenden

Sie haben den Nachteil, dass sie nicht einzuschätzen sind und nicht kontinuierlich fließen. Sie sind nur schwer kalkulierbar und würden die Kontinuität der Arbeit der Kirche und ihrer Organisationen gefährden.

3.2. Eintritt für Kirchengänger

Damit wären die Leistungen und das Angebot der Kirche nicht zu finanzieren. Die Kirche ist kein Verein. Um die Leistungen und Aufgaben der Kirche so zu bewältigen, wie das zur Zeit der Fall ist, müsste man von den Kirchengängern (zusätzlich zur sonntäglichen Sammlung) noch € 2,18 Eintritt verlangen. Eine Familie mit zwei Kindern müsste also € 8,72 aufwenden. Will diese Familie jeden Sonn- und Feiertag den Gottesdienst besuchen, ergibt sich ein Jahresbetrag von
€ 453,48, unabhängig von der Einkommenssituation. Viele, die möchten, könnten sich regelmäßige Kirchenbesuche nicht mehr leisten.

3.3. Kultursteuer statt Kirchenbeitrag

In Italien wird die Kirche über die sogenannte Kultursteuer finanziert. 0,8% seiner Lohn- oder Einkommensteuer - sie wird vom Staat einkassiert - kann der italienische Steuerzahler entweder einer bestimmten Kirche, einer Sozialeinrichtung oder dem Staat widmen. Berechnungen haben ergeben, dass die Kultursteuer in Österreich zwischen 4% und 6% der Einkommensteuer betragen müsste, um die jetzigen Kirchenbeitragseinnahmen zu erreichen.

3.4. Finanzierung durch den Staat

Ein System, in dem der Staat die Kirche finanziell »aushält«, weist in die Vergangenheit und nicht in die Zukunft. Staat und Kirche müssen um der Menschen willen zusammenarbeiten, aber sie sollen voneinander unabhängig sein. Niemand soll den anderen zu bevormunden versuchen. Die Einhebung kirchlicher Finanzmittel durch den Staat würde Abhängigkeiten schaffen, die in Österreich garantierte Eigenständigkeit der Kirche wäre gefährdet.

3.5. Kirchensteuereinhebung durch den Staat

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchensteuer vom Staat eingezogen. Die Kirche erspart sich zwar den Apparat zur Einhebung, ein Kontakt zu den Beitragszahlern ist aber nicht gegeben. Härtefälle, menschliche Schicksalsschläge, finanzielle Belastungen finden kaum Berücksichtigung.

3.6. Bezahlung des Klerus durch den Staat

In Belgien wird der Klerus der kath. Kirche durch den Staat bezahlt. Alle sonstigen benötigten finanziellen Mittel werden durch Spenden aufgebracht.

3.7. Pfarren heben den Kirchenbeitrag selbst ein

In manchen Kantonen der Schweiz heben die Pfarren(durch die jeweiligen Arbeitgeber) die Kirchenbeiträge selbst ein und geben einen Teil an die Diözese weiter. Zwischen den Pfarren gibt es keine Ausgleich.

4.0 Wofür wird der Kirchenbeitrag verwendet?

Jede österreichische Diözese muss mit den Kirchenbeitragsgeldern, die sie in ihrem Gebiet einhebt, bestimmte »Grundkosten« der Seelsorge bestreiten. Dazu zählen die Gehaltszahlungen an Priester und Angestellte, die Erhaltung und Pflege der kirchlichen Gebäude, Zuschüsse und Unterstützungen für unterbemittelte Pfarren und Einrichtungen wie Caritas, Lebensberatungsstellen, Telefonseelsorge, Seminare, Bildungshäuser, Heime, Schulen, Kindergärten usw. und auch ein gewisses Maß an Verwaltung ist notwendig. Jede Diözese legt jährlich in der Öffentlichkeit genau Rechenschaft über ihre Einnahmen und Ausgaben ab.

Lediglich 24 % der eingehobenen Kirchenbeiträge verbleiben in unserer Gemeinde. Diese verbleibende Summe dient als Jahresbudget welches in der jährlichen Gemeindevertretersitzung beschlossen wird. Der Rest wird an den Oberkirchenrat weitergeleitet, der wiederum davon die Gehälter der Pfarrer, Lehrer und Jugendwarte bezahlt. Wie jede Firma oder jeder gewöhnliche Haushalt, hat auch die Gemeinde Ausgaben für Versicherung, Heizung, Abgaben etc. Hinzu kommen noch Aufwendungen für Instandhaltung von Kirche, Pfarrhaus, Friedhof, Gemeindesaal, Büro, Kirchenmusik, Jugendarbeit etc.

Die Kirchenbeiträge ermöglichen es, alle diese erforderlichen Fixkosten und sonstige Ausgaben zu bestreiten.

5.0 Festlegung des Kirchenbeitrages

Christsein ist keine Privatsache, sondern verlangt Solidarität mit der Kirche und ihren Aufgaben. Es ist daher fair, die »Grundkosten« der Seelsorge gemeinsam zu tragen. Von niemandem darf dabei etwas Unzumutbares verlangt werden, aber es soll sich auch niemand vor dieser Pflicht »drücken«. Die Bezahlung der »Grundkosten« der Seelsorge soll sozial-gerecht auf alle verteilt werden und kann nicht dem Gutdünken des einzelnen überlassen werden. Die Ermittlung eines wirklich angemessenen Kirchenbeitrags gelingt dann am besten, wenn sowohl das Einkommen als auch eventuelle finanzielle Belastungen offengelegt werden. In jedem Fall beträgt der Kirchenbeitrag immer weniger als 1 % des Jahres-Bruttoeinkommens.

6.0 Finanzierung der Kirchen in Österreich

Die Finanzierung der Kirche teilt sich in folgende Möglichkeiten:

6.1 Kirchenhoheitliche Einnahmen

· Der Kirchenbeitrag
· Gebühren und Beiträge, z.B. Gebühren für Verwaltungsakte

6.2 Widmungswirtschaftliche Einnahmen

· Sammlungen (Kollekten)
· Spontane Spenden

6.3 Einnahmen aus öffentlichen Kassen

· Direkte Staatsleistungen
· Indirekte Staatsleistungen

6.4 Einnahmen der Kirche als Trägerin von Privatrechten

· Erträgnisse aus Stammvermögen, sowie Haus- und Grundbesitz
· Erträge aus nutzbaren Rechten
· Einnahmen aus Gewerbe und Kostenbeiträgen wie Flohmärkten, Pfarrfesten oder Weihnachtsbazaren
· Stiftungen

7.0 Wir über uns - Personenbeschreibung

7.1 Böck Michael

Michael Böck erblickte am 21. Dezember 1983 in Wien das Licht der Welt. Genauer gesagt in Ottakring. Mit 2 Jahren zogen er und seine Familie nach Absdorf (NÖ), wo er bis heute noch wohnt. Bereits in der Volksschule entdeckte er seine Leidenschaft für den Fußball. Bis heute lebt er dieses Hobby sowohl aktiv als auch passiv aus. Ein paar Jahre später packte ihn die Lust am Tennis und so begann er diesen Sport auszuüben. Zu seinen Stärken zählt auch der Teamgeist. So liegt es natürlich nicht fern, dass er in einer Tennismannschaft spielt. In der Volksschule Absdorf zählte er noch zu den Besten, worauf er dann das Bundesrealgymnasium Krems aufsuchte, wo er noch immer Spaß am Lernen hatte. Nach 4 Jahren Unterstufe im BRG ging es dann für ihn nach Tulln in die Handelsakademie. Nach 2 Jahren wechselte er in die Handelsschule, welche ebenfalls in Tulln ihren Sitz hat. Nach einem mustergültigen Abschluss dieser Schule, zog es ihn nach Wien, in den Aufbaulehrgang, wo er bereits 2 Jahre absolviert hat.

Stefan über Michael:
Michael ist ein Schulkollege und zugleich ein guter Freund, auf den man sich immer verlassen kann.
Er ist zielstrebig und sehr ehrgeizig. Motto: »Mit halber Kraft zu ganzem Erfolg!«

7.2 Girsch Stefan

Stefan Girsch erblickte am 11. November 1983 in Mistelbach das Licht der Welt. Er wohnt mit seiner Familie seit 19 Jahren in einem kleinen Dorf, namens Altlichtenwarth. Er besuchte die Volks- und Hauptschule in Mistelbach. Weiters absolvierte er die Handelsschule, ebenfalls in Mistelbach, mit gutem Erfolg. Danach schlug er den selben Weg wie sein Kollege Michael ein. Der Aufbaulehrgang kennt ihn nun seit mehr als 2 Jahren. In seiner Freizeit geht er seinen Hobbies nach. Als Kapitän der Fußballmannschaft Altlichtenwarth, gilt er in seiner Klasse als Teamspieler. Er kann sich problemlos in eine Gruppe integrieren.

Michael über Stefan:
Es war für mich eine Ehre mit Stefan in einem Team zu sein. Wir konnten beide unserer Kreativität freien Lauf lassen und uns frei entfalten. Es war von Anfang an klar, dass wir beide ein Team bilden würden. Motto: »Mit Ruhe und Gemütlichkeit zum Erfolg!«

Michael Böck, Stefan Girsch (Juni 2003, 2AL)

Quelle: Informationsangebote der Diözese Linz.